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   BSG, 02.06.2015 - B 5 R 22/15 B   

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https://dejure.org/2015,20362
BSG, 02.06.2015 - B 5 R 22/15 B (https://dejure.org/2015,20362)
BSG, Entscheidung vom 02.06.2015 - B 5 R 22/15 B (https://dejure.org/2015,20362)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - B 5 R 22/15 B (https://dejure.org/2015,20362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge; Verkennung einer höchstrichterlichen Entscheidung; Begriff des abstrakten Rechtssatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge; Verkennung einer höchstrichterlichen Entscheidung; Begriff des abstrakten Rechtssatzes

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 02.06.2015 - B 5 R 22/15 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Beschluss des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    Eine Divergenz setzt vielmehr voraus, dass das LSG die höchstrichterliche Rechtsprechung infrage stellt, was indes nicht der Fall ist, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall verkannt haben sollte (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN).

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.06.2015 - B 5 R 22/15 B
    Im Übrigen verkennt die Klägerin, dass eine Divergenz nicht schon dann besteht, wenn das Berufungsgericht einen höchstrichterlichen Rechtssatz missversteht oder aus sonstigen Gründen nicht oder falsch anwendet (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 45 mwN).

    Deshalb hätte die Klägerin vertieft darauf eingehen müssen, warum es sich bei der behaupteten Abweichung des Berufungsgerichts nicht lediglich um eine falsche Rechtsanwendung im Einzelfall handelt, in der ein eigener Rechtssatz des Berufungsgerichts gerade nicht zum Ausdruck kommt (vgl im Einzelnen BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 45).

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 40/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Rente

    Auszug aus BSG, 02.06.2015 - B 5 R 22/15 B
    Aus den herangezogenen Beschlüssen vom 10.7.2012 (B 13 R 40/12 B - BeckRS 2012, 71781) und vom 31.10.2012 (B 13 R 107/12 B - BeckRS 2012, 76254) arbeitet die Beschwerdebegründung überhaupt keinen Rechtssatz heraus, sodass der erforderliche Rechtssatzvergleich von vornherein unmöglich ist.
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit - verschlossener Arbeitsmarkt

    Auszug aus BSG, 02.06.2015 - B 5 R 22/15 B
    Aus den herangezogenen Beschlüssen vom 10.7.2012 (B 13 R 40/12 B - BeckRS 2012, 71781) und vom 31.10.2012 (B 13 R 107/12 B - BeckRS 2012, 76254) arbeitet die Beschwerdebegründung überhaupt keinen Rechtssatz heraus, sodass der erforderliche Rechtssatzvergleich von vornherein unmöglich ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 2 R 158/14
    Auszug aus BSG, 02.06.2015 - B 5 R 22/15 B
    L 2 R 158/14 (LSG Niedersachsen-Bremen).
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